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DSGVO · Art. 30 · Pflichtdokumentation

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) — Vorlage nach Art. 30 DSGVO

Art. 30 DSGVO verpflichtet fast alle Unternehmen zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten. Diese Seite erklärt die Pflichtangaben und hilft Ihnen, ein gesetzeskonformes VVT zu erstellen.

Wer muss ein VVT führen?

Verantwortlicher

Grundsätzlich alle Unternehmen

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein VVT führen. Ausnahmen für Unternehmen unter 250 Mitarbeitende gelten nur, wenn keine regelmäßige, umfangreiche oder risikobehaftete Verarbeitung stattfindet.

Auftragsverarbeiter

SaaS, Cloud, IT-Dienstleister

Auftragsverarbeiter müssen ein eigenes VVT über die für Auftraggeber durchgeführten Verarbeitungen führen (Art. 30 Abs. 2 DSGVO). Dieses enthält abweichende Pflichtangaben.

Bußgeld: Fehlendes oder unvollständiges VVT kann als Verstoß gegen Art. 30 DSGVO geahndet werden — bis zu 20.000.000 € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Article 83(5)).

Vorlage — Verantwortlicher

Pflichtangaben im VVT (Art. 30 Abs. 1 DSGVO)

1

Name und Kontaktdaten

Art. 30 Abs. 1 lit. a

Beispiel: Unternehmensname, Adresse, Datenschutzbeauftragter (DSB)

2

Zwecke der Verarbeitung

Art. 30 Abs. 1 lit. b

Beispiel: Personalverwaltung, Kundenverwaltung, Marketingkommunikation

3

Kategorien betroffener Personen

Art. 30 Abs. 1 lit. c

Beispiel: Mitarbeitende, Kunden, Interessenten, Lieferanten

4

Kategorien personenbezogener Daten

Art. 30 Abs. 1 lit. c

Beispiel: Name, E-Mail, IBAN, Gesundheitsdaten (besonders schützenswert)

5

Empfänger-Kategorien

Art. 30 Abs. 1 lit. d

Beispiel: Lohnbuchhaltung-Dienstleister, Marketingagentur, Behörden

6

Drittlandübermittlungen

Art. 30 Abs. 1 lit. e

Beispiel: USA-Übermittlung: Rechtsgrundlage (SCC/Angemessenheitsbeschluss)

7

Löschfristen

Art. 30 Abs. 1 lit. f

Beispiel: Bewerberdaten: 6 Monate, Buchhaltungsbelege: 10 Jahre

8

Technische und organisatorische Maßnahmen

Art. 30 Abs. 1 lit. g

Beispiel: Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Pseudonymisierung

Empfohlene Struktur eines VVT-Eintrags

# VVT-Eintrag: [Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit]

Stand: [Datum] | Version: [Nr.] | Verantwortlicher DSB: [Name]

## Zweck der Verarbeitung

[z.B. Personalverwaltung — Gehaltsabrechnung für Mitarbeitende]

## Rechtsgrundlage

[Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) / lit. c (gesetzliche Pflicht) / lit. a (Einwilligung)]

## Betroffene Personen & Datenkategorien

[Mitarbeitende: Name, IBAN, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer]

## Empfänger

[Lohnbuchhaltungsdienstleister GmbH, Finanzamt, Sozialversicherungsträger]

## Löschfrist

[Gehaltsbelege: 10 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres (§147 AO)]

## Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

[Verschlüsselung (AES-256), rollenbasierte Zugriffsrechte, Logging]

VVT erstellen — Schritt für Schritt

1

Verarbeitungstätigkeiten erfassen

Inventarisieren Sie alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden: HR, CRM, Marketing, IT-Systeme, Buchhaltung.

2

Rechtsgrundlage bestimmen

Ordnen Sie jeder Verarbeitungstätigkeit eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 (oder Art. 9 für besondere Kategorien) zu.

3

Empfänger und Drittlandtransfers dokumentieren

Listen Sie alle Auftragsverarbeiter (AVV erforderlich) und Drittlandübermittlungen mit Schutzmaßnahme auf.

4

Löschfristen und TOM festlegen

Definieren Sie konkrete Löschfristen (gesetzliche + interne) und die technischen/organisatorischen Schutzmaßnahmen je Verarbeitungstätigkeit.

DSGVO-Compliance automatisieren

EuroComply hilft Ihnen, Ihr VVT digital zu führen, AVV zu verwalten und DSFA-Prüfungen zu dokumentieren. Alle DSGVO-Artefakte an einem Ort.

Diese Vorlage dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie das nationale Datenschutzrecht (BDSG). Letzte Überprüfung: Juni 2026.