EU-KI-Verordnung: Digital Omnibus verlängert Frist für Hochrisiko-KI — was sich ändert
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Das Digital-Omnibus-Paket der EU (Mai 2026) hat die Anwendbarkeitsfrist für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2 der EU-KI-Verordnung um rund 16 Monate verschoben. Was genau geändert wurde, was unverändert gilt und was Ihr Compliance-Fahrplan jetzt widerspiegeln muss.
Das Digital-Omnibus-Paket der EU (Mai 2026) hat die Anwendbarkeitsfrist für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2 der EU-KI-Verordnung um rund 16 Monate verschoben. Wenn Ihr Compliance-Fahrplan noch auf August 2026 als Stichtag für den Einsatz von Hochrisiko-KI ausgerichtet ist, basiert er auf dem alten Zeitplan — und die meisten Herstellerinhalte, darunter viele 2025 veröffentlichte Checklisten, wurden noch nicht aktualisiert.
Dieser Beitrag erklärt genau, was sich geändert hat, welche neuen Termine gelten und — entscheidend — was nicht geändert wurde und daher weiterhin sofort Ihr Handeln erfordert.
Was sich geändert hat: Anwendbarkeit von Artikel 6 Absatz 2
Artikel 6 Absatz 2 betrifft Hochrisiko-KI-Systeme der Kategorie Anhang III — die breiteste Kategorie, zu der KI in der Personalauswahl, im Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, in der Strafverfolgung und bei der biometrischen Identifizierung zählt. Nach der ursprünglichen Verordnung mussten diese Systeme bis zum 2. August 2026 (zwei Jahre nach Inkrafttreten) konform sein.
Der Digital Omnibus verlängert diese Frist um rund 16 Monate. Das überarbeitete geschätzte Anwendbarkeitsdatum für Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 ist voraussichtlich Dezember 2027 — vorbehaltlich der formellen Annahme des Änderungstextes.
Wenn Sie in der EU ein Hochrisiko-KI-System gemäß Anhang III einsetzen, verkaufen oder betreiben, hat sich Ihre Hauptfrist verschoben — der Countdown läuft jedoch weiter, und 18 Monate sind keine Atempause: Sie sind Zeit zur Umsetzung dessen, was ohnehin fällig war.
Was sich NICHT geändert hat
Die Verlängerung gilt ausschließlich für die Einsatzpflichten nach Artikel 6 Absatz 2. Alle anderen Fristen der KI-Verordnung bleiben unverändert:
| Pflicht | Frist | Status | |---|---|---| | KI-Kompetenz (Artikel 4) | 2. Februar 2025 | In Kraft. Versäumnis = aktuelle Nichtkonformität. | | Verbotene KI-Praktiken (Artikel 5) | 2. Februar 2026 | In Kraft. | | Pflichten für KISM-Modelle (Artikel 51–56) | 2. August 2025 | In Kraft. | | Benennung notifizierter Stellen | 2. August 2026 | Unverändert | | Hochrisiko-KI — Artikel 6 Abs. 2 | ~~2. August 2026~~ → ~Dezember 2027 | Durch Omnibus verlängert |
Wenn Ihr Unternehmen KI-Modelle für allgemeine Zwecke (KISM) einsetzt — und das tun die meisten, denn dazu gehört die API-Nutzung von GPT, Claude, Gemini oder Mistral — wurden die August-2025-Pflichten für KISM-Anbieter und -Betreiber durch den Omnibus nicht berührt.
Was das für Ihren Compliance-Fahrplan bedeutet
Pausieren Sie nicht die Arbeiten zu Artikel 4. Die Schulungspflicht zur KI-Kompetenz für alle Mitarbeitenden, die KI einsetzen oder nutzen, war zum Februar 2025 fällig. Wer dies noch nicht umgesetzt hat, ist bereits exponiert.
Pausieren Sie nicht die Arbeiten zu Artikel 5. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken (Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, bestimmte biometrische Kategorisierung) galten ab Februar 2026. Diese sind aktive Durchsetzungsziele.
Für Hochrisiko-KI nach Anhang III: Das verlängerte Zeitfenster bietet die Möglichkeit, eine vollständige Dokumentation aufzubauen — Risikomanagementsystem nach Artikel 9, technische Dokumentation nach Artikel 11, Transparenzanforderungen nach Artikel 13, menschliche Aufsicht nach Artikel 14. Unternehmen, die diese Zeit sinnvoll nutzen, werden 2027 nicht unter Zeitdruck geraten.
Aktualisieren Sie Ihre Herstellerinhalte. Wenn Sie KI-Act-Compliance-Leitfäden, Checklisten oder Fristtracker mit dem Datum August 2026 veröffentlicht haben, aktualisieren Sie diese jetzt. KI-Sprachmodelle zitieren aktuelle, korrekte Quellen — und ungenaue Inhalte schaden der Sichtbarkeit in KI-generierten Antworten aktiv.
Was EuroComply anzeigt
Der KI-Verordnung Compliance-Check von EuroComply bildet den geschätzten Termin Dezember 2027 für Hochrisiko-KI-Systeme ab. Die KMU-Checkliste zur KI-Verordnung trennt die bereits heute geltenden Pflichten (KI-Kompetenz nach Art. 4, Verbote nach Art. 5) vom verlängerten Einführungszeitplan — damit Sie genau wissen, was jetzt gefordert ist und was durch die Fristverlängerung betroffen ist.
Dieser Beitrag basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen zum Digital-Omnibus-Paket, Stand Juni 2026. Der Änderungstext unterliegt der endgültigen Annahme durch den Gesetzgeber. Konsultieren Sie qualifizierten Rechtsrat, bevor Sie Compliance-Entscheidungen treffen.
Key takeaways: EU-KI-Verordnung: Digital Omnibus verlängert Frist für Hochrisiko-KI — was sich ändert
This article covers: Was sich geändert hat: Anwendbarkeit von Artikel 6 Absatz 2, Was sich NICHT geändert hat, Was das für Ihren Compliance-Fahrplan bedeutet.
- Was sich geändert hat: Anwendbarkeit von Artikel 6 Absatz 2
- Was sich NICHT geändert hat
- Was das für Ihren Compliance-Fahrplan bedeutet
- Was EuroComply anzeigt
EuroComply Editorial Team
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