In Frankreich gehostete DSGVO-Software — Bewertungsleitfaden
„In Frankreich gehostet“ reicht allein nicht aus, um DSGVO-Konformität zu belegen. Prüfen Sie zusätzlich die Eigentümer- und Kontrollstruktur des Anbieters, die SecNumCloud-Qualifikation des Hosters für sensible Daten sowie das Zusammenspiel zwischen DSGVO und der französischen Loi Informatique et Libertés.
Welche DSGVO-Software wird wirklich in Frankreich gehostet?
„In Frankreich gehostet“ reicht allein nicht aus, um DSGVO-Konformität zu belegen. Prüfen Sie zusätzlich die Eigentümer- und Kontrollstruktur des Anbieters, die SecNumCloud-Qualifikation des Hosters für sensible Daten sowie das Zusammenspiel zwischen DSGVO und der französischen Loi Informatique et Libertés.
- Physisches Hosting in Frankreich reduziert Risiken von Transfers außerhalb der EU (Kapitel V DSGVO), ersetzt aber weder den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 noch die Rechtsgrundlage nach Artikel 6
- SecNumCloud, vergeben durch ANSSI, ist für bestimmte sensible staatliche Daten relevant und für Betreiber kritischer Dienste ein wichtiges Beschaffungssignal
- Ein SaaS-Anbieter unter US-Kontrolle kann trotz Hosting in Frankreich dem US CLOUD Act ausgesetzt sein — prüfen Sie die ultimative Muttergesellschaft, nicht nur die Vertragseinheit
- Die Loi Informatique et Libertés ergänzt die DSGVO in Frankreich, unter anderem für bestimmte staatliche Verarbeitungen, NIR-Daten und postmortale Rechte
- Für risikoreiche Verarbeitung verlangt Artikel 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung — CNIL-Leitlinien helfen bei Schwellenwerten und Vorlagen
Practical considerations
- Physisches Hosting in Frankreich reduziert Risiken von Transfers außerhalb der EU (Kapitel V DSGVO), ersetzt aber weder den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 noch die Rechtsgrundlage nach Artikel 6
- SecNumCloud, vergeben durch ANSSI, ist für bestimmte sensible staatliche Daten relevant und für Betreiber kritischer Dienste ein wichtiges Beschaffungssignal
- Ein SaaS-Anbieter unter US-Kontrolle kann trotz Hosting in Frankreich dem US CLOUD Act ausgesetzt sein — prüfen Sie die ultimative Muttergesellschaft, nicht nur die Vertragseinheit
- Die Loi Informatique et Libertés ergänzt die DSGVO in Frankreich, unter anderem für bestimmte staatliche Verarbeitungen, NIR-Daten und postmortale Rechte
- Für risikoreiche Verarbeitung verlangt Artikel 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung — CNIL-Leitlinien helfen bei Schwellenwerten und Vorlagen
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