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Einwilligung für EU-gehostete LLMs (Mistral, Aleph Alpha)

Das hängt von der Rechtsgrundlage ab. Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein LLM — auch an EU-gehostete Modelle wie Mistral oder Aleph Alpha — ist eine Verarbeitung nach Artikel 4 Absatz 2 DSGVO. Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a); berechtigtes Interesse (6 Absatz 1 Buchstabe f) oder Vertragserfüllung (6 Absatz 1 Buchstabe b) können ebenfalls in Betracht kommen. EU-Hosting reduziert Transferrisiken, ersetzt aber nicht die Prüfung der Rechtsgrundlage.

Brauche ich eine Nutzereinwilligung, um personenbezogene Daten an ein EU-gehostetes LLM zu senden?

Das hängt von der Rechtsgrundlage ab. Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein LLM — auch an EU-gehostete Modelle wie Mistral oder Aleph Alpha — ist eine Verarbeitung nach Artikel 4 Absatz 2 DSGVO. Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a); berechtigtes Interesse (6 Absatz 1 Buchstabe f) oder Vertragserfüllung (6 Absatz 1 Buchstabe b) können ebenfalls in Betracht kommen. EU-Hosting reduziert Transferrisiken, ersetzt aber nicht die Prüfung der Rechtsgrundlage.

  • EU-Hosting (Mistral in Paris; Aleph Alpha in Heidelberg) reduziert Risiken aus Kapitel V für Drittlandtransfers, ändert aber nichts am Bedarf einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6
  • Bei Einwilligung: Sie muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein; der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Artikel 7)
  • Bei berechtigtem Interesse: Führen und dokumentieren Sie vor Beginn der Verarbeitung die dreistufige Interessenabwägung (Zweck, Erforderlichkeit, Abwägung)
  • KI-Verordnung Artikel 50 Transparenz: Betreiber generativer KI müssen Nutzer informieren, wenn sie mit KI-generierten Inhalten interagieren — getrennt von der DSGVO-Einwilligung
Source: DSGVO Artikel 6 und 7 — EUR-LexReviewed:

Practical considerations

  • EU-Hosting (Mistral in Paris; Aleph Alpha in Heidelberg) reduziert Risiken aus Kapitel V für Drittlandtransfers, ändert aber nichts am Bedarf einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6
  • Bei Einwilligung: Sie muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein; der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Artikel 7)
  • Bei berechtigtem Interesse: Führen und dokumentieren Sie vor Beginn der Verarbeitung die dreistufige Interessenabwägung (Zweck, Erforderlichkeit, Abwägung)
  • KI-Verordnung Artikel 50 Transparenz: Betreiber generativer KI müssen Nutzer informieren, wenn sie mit KI-generierten Inhalten interagieren — getrennt von der DSGVO-Einwilligung

Primary source

DSGVO Artikel 6 und 7 — EUR-Lex

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